< zurück

SBB Governance Kriterien für Mikromobilitätsanbieter

Die SBB hat in den vergangen Jahren mehrere Sharing Zonen für Mikromobilitätsangebote eröffnet, u.a. in Zürich. Hierbei hat die SBB mit allen beteiligten Anbietern die Einhaltung umfassenden Governance-Kriterien (siehe unten) vertraglich vereinbart. Die Kriterien regeln Integration, Nutzung und Abstellung von Sharing-Fahrzeugen auf der Bahnhofsfläche an den SBB Sharing-Zonen und gelten zusätzlich zur jeweiligen Hausordnung. Sie wurden im Rahmen eines Pilotprojektes erarbeitet und laufend weiterentwickelt. Diese eignen sich auch gut für Sharing Zonen und Verkehrsdrehscheiben von Gemeinden und Flächen von Dritten –nicht nur an Bahnhöfen.

GOVERNANCE KRITERIEN BEI DER NUTZUNG VON SBB SHARING-ZONEN

Sicherheit:

  • Drosselung der elektrischen Motorleistung auf dem Bahnhofsareal insbesondere in Umsteige-und Passagierbereiche am Gleis sowie in Fussgänger, Verpflegungs-und Shoppingzonen und Information der Kunden über die nicht fahrbaren Zonen -> Instrument: Geofencing
  • Verunmöglichen des Beendens von Fahrten auf dem Bahnhofsareal zur Verhinderung der unerlaubten Parkierung -> Instrument: Geofencing
  • Entfernung der unerlaubt oder sicherheitsgefährdend abgestellten sowie nicht fahrtüchtigen oder nicht verkehrssicheren Fahrzeuge vom Bahnhofsareal ohne Verzug -> Instrument: Relocation, Service und Unterhalt
  • Angemessene Haftpflichtversicherung für stehende und bewegte Fahrzeuge -> Instrument: Nachweis Versicherungsverträge
  • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit -> Instrument: Relocation, Service und Unterhalt

Kundendienst

  • Erreichbarkeit des Kundendienstes sowie Unterhalts-und Servicedienstes des Anbieters -> Instrument: Hohe Erreichbarkeit
  • Möglichkeiten zur Kommunikation und Reklamation durch Personen, welche nicht Kunden des Anbieters sind -> Instrument: Hohe Erreichbarkeit

Verfügbarkeit Sharing Zone

  • Parkieren der Fahrzeuge innerhalb der je Bahnhof definierten und den integrierten Anbietern gemeinsam oder individuell zugewiesenen Parkierungszonen durch geeignete Incentivierung der Kunden -> Instrument: Geofencing, Incentivierung
  • Einhaltung der je Bahnhof und Parkierungszone als minimal und maximal definierten Anzahl von Fahrzeugen durch Zu-oder Wegstellung: Mindestens 2 Fahrzeuge / Maximal: 7 Fahrzeuge -> Instrument: Relocation, Service und Unterhalt
  • Einhaltung des als minimal definierten Ladestandes des in der Parkierungszone abgestellten Fahrzeuge durch Ladung: Mindestens: 30% Ladezustand -> Instrument: Relocation, Service und Unterhalt

Daten

  • Lieferung von fahrzeugbasierten, anonymisierten Mobilitätsdaten für das gesamte Bahnhofsumfeld an den Standorten zur Auswertung betreffend Nutzung des Angebots, zum Fit mit Nutzerbedürfnissen und zum Mobilitätsverhalten der Nutzer -> Instrument: Manuelle Datenlieferung

Micromobility Sharing Zone

  • Regelmässiger Dialog mit SBB und den weiteren Mikromobilitätsanbietern, die die Micromobility Sharing Zone nutzen, um eine optimale Leistung sicherzustellen -> Instrument: Partnermanagement

Bildquelle: SBB

[map_ort]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert