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Auch bei der Parkierung geht was!

Die Anzahl, Lage und Bewirtschaftung von Parkplätzen sind ein grosser Hebel, wenn es darum geht, einen Umstieg vom Auto auf nachhaltigere Verkehrsmittel zu unterstützen. Im Idealfall greifen Pull-Massnahmen wie der Angebotsausbau im öV und Veloverkehr und Push-Massnahmen wie Kapazitätsbeschränkungen auf der Strasse und die Reduktion oder Bewirtschaftung von Parkplätzen ineinander und führen so zu Veränderungen im Mobilitätsverhalten.

Massnahmen im Bereich Parkierung haben in der Regel einen schweren Stand und werden sehr emotional behandelt. Die Meinungen in Politik und Bevölkerung gehen stark auseinander und grosse Veränderungen sind selten möglich.
Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen. Auch bei der Parkierung lohnt es sich, erste kleine Schritte zu machen und so den Weg für weitere zu bereiten.

Autofreie und autoarme Nutzungen

Viele Reglemente lassen mittlerweile eine Unterschreitung des Pflichtbedarfs an Parkplätzen bei Um- und Neubauten zu. Erfreulicherweise haben auch viele Investoren und Bauherrschaften mittlerweile erkannt, dass der Verzicht auf Parkplätze zugunsten von alternativen Mobilitätsformen viele Vorteile hat – nicht nur finanzielle. Unterstützen und motivieren Sie Private bei der Erstellung und Umsetzung vom Mobilitätskonzepten mit reduziertem Parkplatzbedarf!

Ein Tipp für alle Gemeinden im Kanton Aargau:

Mit der Überarbeitung der kantonalen Bauverordnung (BauV) ist die gesetzliche Grundlage für autoarmes oder autofreies Wohnen auf kantonaler Stufe geschaffen und somit bei «speziellen örtlichen Verhältnissen» grundsätzlich im ganzen Kanton möglich. Als Bedingung ist ein Mobilitätskonzept vorzulegen, welches aufzeigt, warum der Bedarf an Parkfeldern tiefer liegt und mit welchen Massnahmen dieser geringere Bedarf dauerhaft sichergestellt wird.

Und die anderen?

Die meisten Reglemente und Vorgaben, in welchen autofreie oder autoarme Nutzungen nicht sowieso schon ermöglicht werden, erlauben «Ausnahmen» und somit auch die Unterschreitung des Pflichtbedarfs an Parkplätzen. Mit sorgfältiger Argumentation ist auch hier einiges möglich.

Aktuelle Spielräume kennen und nutzen

Die Vorgaben sind sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene in der Schweiz sehr heterogen. Eine gute Übersicht über die aktuell geltenden Regeln und die Spielräume gibt die «Plattform autofrei Wohnen». Auch «EnergieSchweiz für Gemeinden» stellt gute Grundlagen zum Thema Parkierung zur Verfügung.

Beispiel Horw:

In Horw hat die Anpassung des Parkplatzreglements aus dem Jahr 1988 zwei Anläufe gebraucht. Der erste Entwurf mit umfassenden Änderungen wurde 2016 vom Einwohnerrat zurückgewiesen, da er dem grösseren Teil er Einwohnerrät:innen verschiedenen Punkten zu weit ging. Der zweite Entwurf mit etwas moderateren Änderungen und genügend Spielraum hat nun aber eine Mehrheit gefunden. Neu wird die ÖV-Erschliessung, die Zentrumsnähe, die Topografie und die Baudichte bei der Bemessung berücksichtigt. Mit der Erarbeitung von Mobilitätskonzepten sind weitere Reduktionen der Stellplätze möglich.