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Rechtsabbiegen bei Rot für ein attraktiveres Velofahren

Lichtsignalanlagen haben Einfluss auf die Attraktivität von Veloverbindungen. Das Rechtsabbiegen bei Rot ist eine wichtige Massnahme, um diese Verbindungen aufzuwerten.

Seit 2021 dürfen lichtsignalgesteuerte Knoten – falls sie gewisse Anforderungen erfüllen – mit einer Signalisation versehen werden, welche es Velofahrerinnen und Velofahrern erlaubt, selbst bei Rot nach rechts abzubiegen. Bei dieser signalisationstechnischen Massnahme handelt es sich um eine reine Veloförderungsmassnahme. Verschiedene Städte, wie z.B. Bern, Lausanne oder im Kanton Zürich haben dies eingeführt und machen mit dem neuen Verkehrsregime gute Erfahrung. Beobachtungen zeigen, dass die neue Möglichkeit nicht von allen, aber doch rege genutzt wird, und heikle Situationen oder gar Unfälle kaum beobachtet oder gemeldet werden.

Hilfreich bei der Einführung ist die Fachdokumentation des BFU.

Quelle Text und Bild: BFU, Stadt Bern und Kt. Zürich

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